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Planungsbüro Plessing |
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Landschaftsplanung und Ökologie |
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| landschaftsplan und grünordnungsplan | ||||||||||
LANDSCHAFTSPLAN Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, Maßnahmen und Festlegungen für die vorbereitende Bauleitplanung zu erarbeiten, die im Interesse des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge notwendig sind. GRÜNORDNUNGSPLAN Der Grünordnungsplan stellt den Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Bebauungsplan dar. Ziel des Planwerks ist es, die erforderliche Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft zu gewährleisten. Zudem werden Maßnahmen und Festlegungen für die verbindliche Bauleitplanung dargestellt, die für die Landschaftspflege und Erholungsvorsorge im Interesse des Naturschutzes und der Siedlungsgestalt erforderlich sind. Hierbei baut der Grünordnungsplan auf den Zielsetzungen des Landschaftsplanes auf.
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