Header image  
Landschaftsplanung und Ökologie
 
 

 

 

 
 
 
     
landschaftsplan und grünordnungsplan

LANDSCHAFTSPLAN

Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, Maßnahmen und Festlegungen für die vorbereitende Bauleitplanung zu erarbeiten, die im Interesse des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge notwendig sind.
Inhalte: Bestandsbeschreibung und -bewertung von Natur, Landschaft und Erholungsvorsorge, Entwicklungsziele von Naturschutz und Landschaftspflege, Leitbild, Bewertung der Schutzgüter (Bestandssituation, potentielle Belastungen), angestrebte Flächenfunktionen incl. notwendiger Nutzungsänderungen für Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen, Freiräume, Vorrangflächen und -objekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie für Erholungsvorsorge, Bewertung geplanter Baugebiete/Bauvorhaben



GRÜNORDNUNGSPLAN

Der Grünordnungsplan stellt den Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Bebauungsplan dar. Ziel des Planwerks ist es, die erforderliche Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft zu gewährleisten. Zudem werden Maßnahmen und Festlegungen für die verbindliche Bauleitplanung dargestellt, die für die Landschaftspflege und Erholungsvorsorge im Interesse des Naturschutzes und der Siedlungsgestalt erforderlich sind. Hierbei baut der Grünordnungsplan auf den Zielsetzungen des Landschaftsplanes auf.
Inhalte: Bestandsbeschreibung und -bewertung von Natur und Landschaft (Schutzgutanalyse), Prognose vorhabensbedingter Wirkungen, Beschreibung und Bewertung der Eingriffe, Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen, Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanzierung), grünordnerische Zielvorstellungen, grünordnerische Festsetzungen, Pflanzlisten, Kostenschätzung



navigation